Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

AGB

Die Zahlungsmodalitäten:
1. Vorkasse: Erste Zahlungsrate (70% des Gesamtpreises) durch Überweisung auf das Konto. Zweite Zahlungsrate zahlbar 3 Tage vor Lieferung (20% des Gesamtpreises). Dritte Zahlungsrate Zahlbar bei Fertigstellung der Montage (10% des Gesamtpreises), zahlbar auf das Konto des Verkäufers.

Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung

Anmerkung:
Sollten für die Montage durch erschwerte Bauseitigen Umständen (hohe Stockwerke, ohne Aufzug, Schlechte Zugänglichkeit mit großen Elementen, Außenfassaden Transport wegen zu enger Treppenhäuser usw.) mehr als die normal Üblichen zwei Monteure oder gar Gerüste u. Kranwagen eingesetzt werden müssen, so wird dies nach tatsächlichem Mehraufwand berechnet.

Bemerkung/Hinweis im Sinne des Baurechts gültig ab 1-1-2018

Gewährleistung auf bewegliche Anbauteile (Rollladenpanzer inkl. Wellenverbindung, Raffstore, Markisen, Senkrechtmarkise) 2 Jahre bei Einhaltung der Hersteller Angaben.
Gewährleistung auf Elektr. Bauteile sämtlicher Art 2 Jahre bei Einhaltung der Hersteller Angaben.
Gewährleistung auf Beschläge 2 Jahre bei Einhaltung der Hersteller Angaben.
Gewährleistung auf die Befestigung der Bauelemente 5 Jahre.
Die Gewährleistung beginnt nach Montage u. Abnahme der Bauelemente.

Die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen
Stand 2008 wird bei Reklamationen angewandt.

Wir übernehmen keine Gewährleistung, bauseits gestellte Meterrisse.

Die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen Stand 2009 werden bei der Reklamation angewandt.

Eine Schwellenausbildung nach DIN 18195 (RAL Montage) ist uns in der Sanierung (Altbau) leider nicht möglich.

Zur Sicherstellung der Dichtheit bei Flachschwellen (Barrierereduziert 20 mm über OKFFB)
gegen drückendes Wasser, sind flankierende Maßnahmen Bauseits zu ergreifen.

Eine Undichtigkeit, die auf Missachtung der flankierenden Maßnahmen zurückzuführen ist, lehnen wir im Vorfeld als Reklamation ab.

Es können keine Zusatzkosten an die Firma AYBOS GmbH Bauelemente P51 weitergeleitet werden. Diese gehen zu Lasten des Bauherren.

Reklamationen auf visuelle Beschädigungen werden nur in schriftlicher Form von uns innerhalb einer Frist von 8 Werktagen nach der Montage anerkannt, ansonsten gilt die förmliche Abnahme als Mängelfrei vollzogen.
Beschädigungen an Fensterbänken, Tapeten, Fliesen, Oberflächenbelegen oder Fensterleibungen sind nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel dar. Somit können Folgelasten nicht zu unseren Lasten getragen werden.

Bei der Fertigstellung der Arbeiten werden die Fenster und Türen von uns in einem Gebrauchsfertigen Zustand an den Kunden übergeben.

Kunststoff sowie Aluminium u. Holz sind Werkstoffe, welche auf Temperatur reagieren,eine Ausdehnung des Materials kann nicht verhindert werden.

Bei Frostgefahr u. Runtergefahren Alu Panzer wärmegedämmt, dürfen die Fenster nicht auf
Kippstellung gebracht werden, da sich Kondenswasser bilden kann und dies erhebliche Schäden am Panzer verursachen kann. Der Panzer darf dann auch nicht auf die Aufienbank fest aufgesetzt werden. Dies ist keine Reklamation und wird von uns nicht anerkannt.

Weiter Einstellungsarbeiten, unterliegen einer separaten Dienstleistung und werden von uns
gesondert berechnet.

Um eine einwandfreie Funktion der Fenster u. Türen, auch langfristig gewährleisten zu können, müssen die Beschläge mindestens einmal jährlich geölt und gefettet werden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Wir bitten bei erteiltem Auftrag, die Angaben der Meterrisse zu überprüfen.